TEILNAHMEBEDINGUNGEN UNSERES FLOHMARKTES

 

 

1.    Präambel

Wir freuen uns, dass Sie gemeinsam mit uns trödeln wollen! 

Der „Burchinger Kinder-Flohmarkt“ ist eine rein private Initiative des Elternbeirats des Kindergartens „Die Volltreffer“. Alle Artikel werden ausschließlich von privaten Verkäufern, als gebrauchte Ware unter Ausschluss der Sachmängelhaftung angeboten. Die Mitwirkung am Flohmarkt erfolgt ehrenamtlich. 

Wenn Sie an unserem Flohmarkt teilnehmen, gehen Sie einen Vertrag zwischen uns als Veranstalter-Team und Ihnen als Aussteller ein. Mit der Teilnahme an unserem Markt erkennen Sie die folgenden Teilnahmebedingungen an. Sie werden auf dieser Homepage öffentlich zur Einsicht und Kenntnisnahme veröffentlicht. 


1.    Teilnahme

Jeder Interessent muss sich rechtzeitig zur Teilnahme am Flohmarkt anmelden. Anmeldungen werden nur ab einem jeweils festgelegten Termin, über unsere E-Mail-Adresse: [email protected] entgegengenommen. Ein Anspruch auf Zulassung als Verkäufer besteht nicht. Die Flohmarktleitung behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme am Flohmarkt auszuschließen, sofern sie das berechtigte Interesse aller übrigen Interessenten, Teilnehmer und Kunden an der ordentlichen Durchführung des Marktes gefährdet sieht. Insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen.


2.    Artikelkennzeichnung

Alle zum Verkauf angebotenen Artikel müssen leserlich und gut sichtbar mit einem Preis ausgezeichnet werden.

Der auf dem Etikett angegebene Verkaufspreis ist verbindlich. 


3.    Artikelabgabe

Alle Waren müssen in einem sauberen und ordentlichen Zustand, ohne Beschädigungen und voll funktionstüchtig sein. Sämtliche Spiele und Medien (z.B. DVDs) werden nur mit einer Altersfreigabe bis max. 12 Jahren entgegengenommen. 

Jeder Verkäufer erklärt dabei, dass die von ihm zum Verkauf angebotene Ware sein alleiniges Eigentum ist und er diese auf eigene Rechnung und nicht gewerbsmäßig zum Verkauf anbietet. 


4.    Verkäuferabrechnung

Der Verkäufer erhält 100 % seines Verkaufserlöses.

Der Prittrichinger Kindergarten „Die Volltreffer“ erhält die volle Standgebühr i.H.v. 10,00 EUR. Alle nicht verkauften Waren müssen nach Beendigung des Flohmarktes innerhalb des jeweils bekanntgegebenen Zeitraumes abgeholt werden. Waren, die nicht abgeholt worden sind, werden auf Kosten des jeweiligen Ausstellers entsorgt.


5.    Haftung und Gewährleistung

Alle Kunden, Verkäufer und Helfer betreten den Veranstaltungsort ausdrücklich auf eigene Gefahr. Der Verkauf sämtlicher auf dem Flohmarkt angebotenen Waren erfolgt ohne jegliche Garantie und Gewährleistung, ohne Umtauschrecht und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. 

Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene, gestohlene oder beschädigte Waren, sowie für Datenverlust und daraus resultierende Folgen. Die Haftung aller am Flohmarkt mitwirkenden Personen beschränkt sich in allen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den geltenden Vorschriften des BGB. 

Der Veranstalter haftet nicht, sofern und soweit der Teilnehmer gegen Anweisungen des Veranstalterteams verstößt. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Teilnehmers verursacht wurden oder die dadurch entstehen, dass den Anweisungen des Veranstalterteams nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Teilnehmer die uneingeschränkte Haftung. 

Für vom Veranstalterteam verursachte Schäden haftet dieser unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für die leicht fahrlässige Verletzung obliegender Pflichten haftet der Veranstalter nicht. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

Ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 


5. Sonstige Vorschriften


5.1 Hausrecht und Anweisungen des Veranstaltungsteams

Für die Dauer der Veranstaltung übt das Veranstaltungsteam das Haus- und Platzrecht aus. Den Anweisungen des Veranstaltungsteams ist unbedingt Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können Marktverbot oder Strafanzeige zur Folge haben. Regressansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. 

 

Sollte aufgrund von höherer Gewalt und anderen, nicht verschuldeten Gründen eine Veranstaltung vorzeitig beendet oder ausfallen müssen, haben Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Bei Ausfall oder Verlegung des Veranstaltungstermins bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstaltungsteam.


6.    Einwilligung zur Datennutzung

Persönliche Daten der Teilnehmer und Helfer (Name, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse) werden nur zum Zweck der Durchführung (Verkaufsabwicklung und Abrechnung) und Kontaktaufnahme auf elektronischen Datenträgern gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt. Alle Besucher, Kunden, Verkäufer und Helfer willigen gegenüber der Flohmarktleitung in die Anfertigung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Bild- & Videomaterial ein. 


7.    Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Haftungsfreistellung und Teilnahmebedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

Mit meiner Kenntnisnahme und Teilnahme am Flohmarkt erkläre ich abschließend, dass ich diese Teilnahmebedingungen und Haftungsfreistellung sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen habe, den Inhalt verstanden habe und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin.